Neue Facebook-AGB
Akzeptieren oder austreten
Widerspruch zwecklos? Seit 30. Jänner gelten auf Facebook die neue AGB. Wer dem Netzwerk nicht kündigen möchte, kann zumindest den Geltungsbereich die nutzerbasierten Werbeeinblendungen beeinflussen. Widerspruchserklärungen eingeschaltet die Pinnwand assistieren hier bei nicht.
Für rund 1,4 Milliarden Mitglieder von Facebook gelten ab sofort neue allgemeine Geschäftsbedingungen, sobald sie sich selbst einmal beim sozialen Netzwerk angemeldet haben. Außer sie löschen ihr Nutzerkonto hinauf einen von die Betriebe bereitgestellten Link.
Facebook hat seine umstrittenen neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen am Freitag in Gewalt gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich selbst jetzt bei ihrem Account einloggen, annehmen damit formal die neuen AGB. Die Regeln waren bei Datenschützern, aber auch in die Politik auf heftige Kritik gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen.
Facebook-Nutzer können gegen die neuen Geschäftsbedingungen Null tun. Wer ihnen nicht korrespondieren will, hat nur die Möglichkeit, dem Netzwerk den Rücken zu kehren. Alle, die diesen Schritt nicht bewegen sich wollen, können jedoch die Datennutzung zu Werbezwecken beliebig bisschen einschränken. Facebook räumt dazu in den Einstellungen einige Möglichkeiten ein. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, davon Gebrauch zu erzeugen sowie nur die minimal mögliche Nutzung zuzulassen.
Datensammler abschalten
Mit die Neuregelung seiner AGB will Facebook zwischen anderem die Inserat stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen hinauf besuchte Seiten sowie genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Inserat deaktivieren, erklärt Facebook. Außerdem kann das Kommerzielle Aktivität jetzt auf Stützpunkt die Standortdaten gezielt Inserat etwa für eine Gaststätte schalten. Der einfachste Weg, dies zu unterbinden, ist das Deaktivieren die GPS-Funktion etwa in die Smartphone-App, was nebenbei massiv den Akkumulator entlastet.
Personalisierte Inserat für Facebook deaktivieren
Wer die neue personalisierte Inserat völlig abschalten möchte, kann dies auch machen allerdings nicht geradewegs bei Facebook. Das Kommerzielle Aktivität verweist dazu auf Plattformen wie aboutads.info (englisch) oder youronlinechoices.com. Dort lässt sich selbst die Datensammlung durch einige Unternehmen, die mit nutzungsbasierter Onlinewerbung arbeiten, deaktivieren. Computernutzer können auch sehen, welche Webdienste schon mit dieser Spezies von Inserat arbeiten.
Doch auch später einer erfolgreichen Deaktivierung empfangen Nutzer weiterhin Inserat angezeigt. Die Inhalte setzen sich selbst dann aber nicht mehr aus die Auswertung von besuchten Webseiten oder Suchanfragen zusammen.
Gepostete Grafiken sind völlig nutzlos
Völlig nutzlos ist die bei vielen Nutzern verbreitete Methode, einen Beitrag hinein Netzwerk zu veröffentlichen, in dem sie den neuen Geschäftsbedingungen widersprechen. Solche Beiträge als Text oder Grafik erzeugen regelrecht die Runde, wenn das Kommerzielle Aktivität eingeschaltet seinen AGB feilt.
Zwar haben Kunden grundsätzlich jederzeit das Recht auf Widerspruch. Dieser muss aber die anderen politische Partei in diesem Sturz Facebook auch zugehen. Eine Veröffentlichung eingeschaltet die eigenen Pinnwand gilt hinein rechtlichen Sinne nicht als zugegangen, wie die Alsdorfer Advokat Jens Ferner in seinem Weblog erklärt. Allein schon wegen die großen Anzahl eingeschaltet Mitgliedern könne niemand den Anspruch eingeschaltet das Kommerzielle Aktivität haben, dass Facebook-Mitarbeiter jeder Beiträge lesen.
Datenschützer bemängeln schlechte Transparenz
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte letzte bemängelt, dass nicht hell sei, ob Facebook bei die Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass sich selbst Facebook beim Datenschutz eingeschaltet deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter die Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Kommerzielle Aktivität gelte, dort seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.
Datenschützer bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine Daten des Kurzmitteilungsdienstes Whatsapp mit Facebook geteilt werden. Facebook sowie Whatsapp versichern stets, dass die Daten abgesondert bleiben sollen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet dennoch, dass Daten künftig "in großem Maßstab" zwischen den Kommerzielle Aktivität ausgetauscht werden.
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