Redtube Abmahnung

Redtube Abmahnung: Ist Stream schauen Illegal?

Ich habe mir aus angegeben anlass beliebig bisschen in die Geschäft Redtube.com durchs Netz geklickt umzuerfahren wie und was den Betroffen vorgeworfen wird.

Vorgeworfen wird den Nutzern von Redtube.com das Sie eine Filesharing Web-Seite besucht haben und dort Illegal Porno Filme herrunter geladen haben und weitergegeben haben sollen.  

Ich frage mir wie das bei einem Streamig-Portal bewegen sich soll. Denn beliebig Streamig-Portal bewegen sich hinein Prinzip wie beliebig One-Kick-Horster daher nur nehmen und Null geben. Das ist zwar Illegal darf trotzdem später geltendem Recht nicht verfolgt werden.

Nachzulesen ist dies bei Focos OnlineDie Welt oder auch bei die T-Online .

Achtung Trittbrettfahrer: Nach zulesen hier

Das beste was ich gefunden habe stand trotzdem bei Chip Online . Wenn das zutrifft was die Redaction dort geschrieben hat ist das sogenannte "Abfischen" die IP-Aressen mehr als fragwürdig.

Beispiel von die Seite golem.de :

Zu Abmahnung "Amanda´s Secrets"

  Autor ScotsHarry 09.12.13 - 02:45 

Tja. Mir ist gestern auch so beliebig Brief eingeflogen. Dumm für die Abmahner - ich war nachweislich für mehrere Tage nicht zu Hause (lebe allein). Auch mir interessiert, woher sie diese Daten haben wollen. Sinnigerweise: Ich wollte wissen, was das für beliebig Film sein soll, stolpere über eine Anwaltsseite in Hannover, will sie am nächsten Tag drucken - und diese Seite ist nicht mehr verfügbar. Da drängt sich selbst die Verdacht auf, daß hier eine große Abzocke auf Stützpunkt eines sehr schwammigen Gesetzes gestartet werden soll. Ich werde einen Anwalt konsultieren, allerdings parallel dazu eine Strafanzeige gegen diese Anwälte in Regensburg starten. Denn: Wie gesagt. Zu dem angegebenen Zeitpunkt konnte keiner für Tage von meinem Anschluß hinein Net gewesen sein, somit riecht die Angelegenheit heftig später einer neuen Betrugsmasche. Außerdem habe ich den Film nie gesehen, noch ansehen wollen.

 

Hier rauf beruft sich selbst die Rechtsanwaltskanzlei U+C Urmann und Collegen :

§101 UrhG absatz: 2, 7 und 9

 § 101 Anspruch auf Auskunft

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder beliebig anderes später diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Information über die Ursprung und den Vertriebsweg die rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich selbst sowohl aus die Anzahl die Rechtsverletzungen als auch aus die Schwere die Rechtsverletzung ergeben.
(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen die Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht die Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß
1.
rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Habseligkeiten hatte,
2.
rechtsverletzende tertiärer Sektor in Anspruch nahm,
3.
für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte tertiärer Sektor erbrachte oder
4.
nach den Angaben einer in Zahl 1, 2 oder Zahl 3 genannten Einzelperson eingeschaltet die Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder tertiärer Sektor beteiligt war,
es sei denn, die Einzelperson wäre später den §§ 383 bis 385 die Zivilprozessordnung hinein Prozeß gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Sturz die gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs später Tarif 1 kann das Gericht den gegen den Verletzer anhängigen Rechtsstreit auf Angebot bis zur Erledigung des wegen des Auskunftsanspruchs geführten Rechtsstreits aussetzen. Der zur Information Verpflichtete kann von dem Verletzten den Ersatz die für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
(3) Der zur Information Verpflichtete hat Angaben zu erschaffen über
1.
Namen und Anschrift die Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer die Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse, die Nutzer die tertiärer Sektor und die gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie sicherlich waren, und
2.
die Menge die hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse und über die Preise, die für die betreffenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse bezahlt wurden.
(4) Die Ansprüche später den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme hinein Einzelfall unverhältnismäßig ist.
(5) Erteilt die zur Information Verpflichtete die Information vorsätzlich oder rau fahrlässig unecht oder unvollständig, so ist er dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(6) Wer eine wahre Information erteilt hat, ohne dazu später Absatz 1 oder Absatz 2 verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war.
(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung die Information hinein Wege die einstweiligen Verfügung später den §§ 935 bis 945 die Zivilprozessordnung angeordnet werden.
(8) Die Erkenntnisse dürfen in einem Strafverfahren oder in einem Prozeß später dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen einer vor die Erteilung die Information begangenen Tat gegen den Verpflichteten oder gegen einen in § 52 Abs. 1 die Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Genehmigung des Verpflichteten verwertet werden.
(9) Kann die Information nur zwischen Anwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit die Anwendung die Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu vorschlagen ist. Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk die zur Information Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Institution hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.Die Entschluss trifft die Zivilkammer. Für das Prozeß gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Prozeß in Familiensachen und in den Angelegenheiten die freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die Kosten die richterlichen Anordnung trägt die Verletzte. Gegen die Entschluss des Landgerichts ist die Anklage statthaft. Die Anklage ist binnen einer Frist von Zwei Wochen einzulegen. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben hinein Übrigen unberührt.
(10) Durch Absatz 2 in chemische Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.



Hier noch beliebig Paar Sachen die aus die Rechtssprechung kommen, trockener Material trotzdem schon interessant:



Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung sind deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung die Verbindungsdaten verpflichtet. Das Verfassungsgericht erklärte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Würden sich selbst die Telekommunikationsanbieter wahrlich eingeschaltet dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten, wäre eine Zuordnung die IP-Adressen zum Internetnutzern nicht möglich.

Dazu muß gesagt werden das dieses Urteil nur für Telekommunikationsanbieter gilt die Ihren Hauptfirmesitz in Bundesrepublik Deutschland haben. Also Anbieter wie z.B. Die Deutscher T-Com oder Kabel BW.
Bei allen andern Anbietern wie z.B. Vodafon oder O2 (Alice) gilt dieses Urteil nicht weil die Hauptfirmensitz hinein Europäischem Ausland ist.

Christian Solmecke Anwalt für Medienrecht::

 "Aus unserer Sicht haben die Nutzer hier keine Straftat begangen. Anders als es zum Beispiel bei Kino.to die Sturz war, werden die Filme auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet. Sofern daher beim Anschauen die Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolgt, ist diese als legale Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz einzustufen."

Danjel-Philippe Newerla Anwalt für Internet- und Computerrecht :

Es spricht vieles dafür, dass die Abmahnungen in die derzeitigen Form unwirksam sind. So sieht § 97a Abs. 2 S. 2 UrhG , dass die Abmahnung unwirksam ist, sofern bestimmte Pflichtangaben nicht umfassen sind.
Gem. § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG hat die Abmahnung in klarer und verständlicher Weise

wenn darin eine Aufforderung zur Geldspende einer Unterlassungsverpflichtung umfassen ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.“ (Originalgesetzeswortlaut)

Werdermann von Rüden Rechtsanwälte für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Informationstechnologie Recht in Berlin :

Unklar ist weiterhin, wie die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen eingeschaltet die IP-Adressen die „RedTube“-Nutzer gekommen ist. Wahrscheinlich ist, dass sich selbst Zugang zu den Log-Dateien die betroffenen Seite geschaffen wurde. Werdermann | von Rüden hat in Eilverfahren Akteneinsicht beim Landgericht Köln beantragt, und konnte am Montagmorgen die ersten Akten einsehen. Wir haben uns dazu entschlossen, diese auf dem Portal abmahnhelfer.de online zu stellen.

Streaming-Abmahnungen: Redtube weist Vorwürfe zurück:

Dem Geschäft hinter dem Portal zufolge sind die Vorwürfe eingeschaltet deutsche Nutzer haltlos. Besucher die Website hätten durch Streaming die Inhalte keinerlei Urheberrechtsverletzungen begangen. Es droht den für die Abmahnungen Verantwortlichen jetzt Gegenmaßnahmen an.

Der ganze Bericht ist hier  später zulesen.

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