Musik Download (Urteil Gema Ungefähr Rapidshare)

GEMA: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare

16.08.2013 | Pressemitteilung, International
Der Bundesgerichtshof hat heute beliebig wegweisendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in die Kommerzielle Aktivität RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt. Dem Sharehoster RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern mehrere tausend Musikwerke aus dem Repertoire die GEMA oberhalb seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen. 

Das wesentliche Ziel die GEMA bestand darin, das gesamte GEMA-Repertoire vor illegaler Anwendung durch RapidShare zu schützen. Die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen wurden nun auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet. Inhalte lediglich später entsprechendem Hinweis die Rechteinhaber zu löschen, sei nicht ausreichend. Vielmehr müsse RapidShare künftig verhindern, dass illegale Inhalte überhaupt zunächst auf die Plattform hochgeladen würden. Dafür könnten technische Maßnahmen wie beispielsweise Wortfilter und sog. Crawler, die Webseiten durchsuchen, eingesetzt werden. 


Die Bestätigung des Urteils ist wegweisend, dort es die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Online-Speicherdiensten gegenüber Rechteinhabern, deren Werke massenhaft auf illegale Gattung zur Verfügung gestellt werden, klärt. 

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Die GEMA vertritt in BRD die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) und von oberhalb Zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine die größten Autorengesellschaften für Werke die Musik.

RapidShare ist einer die ersten am Markt etablierten und später wie vor weltweit größten Sharehoster. Über Sharehoster wird Nutzern die anonyme Bezug illegaler Inhalte in großem Geltungsbereich ermöglicht. Einer Studie zufolge sollen oberhalb 90% die Inhalte auf Sharehostern illegal sein*. Der den Rechteinhabern dadurch entstehende Beschädigung ist immens. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt also eine richtungsweisende Bedeutung hinein Schlacht gegen die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten zu. 

Quelle: GEMA


Angefangen hat alles mit Audiogalaxy:

Audiogalaxy war die erste Filesharing Plattform die dem der blaue Wandelstern gleich gemacht worden ist. Man hat den Betreiber solange mit Klagen Bomberdiert bis dem das Geld aus ging und die Plattform stark erzeugen mußt.  
Man muß dazu erzählen das die Betreiber von Audiogalaxy seinen Wohnung wie auch seine  Server in den Vereinigte Staaten von Amerika hatte und somit auch zwischen die Rechtssprechung die Vereinigte Staaten von Amerika viel, und die USA  hatten schon in den 90er beliebig Gesetz gegen Urheberrechtsverletzung.

 Was bedeuted das für die Benutzer die Musik Illegal herrunterladen:

  

Da die GEMA nicht nur in BRD Aktive ist sondern Weltweit die Intressen von Künsteler u.s.w. vertritt wird die Himmel langsam stets dünner für Volk die ihre Musik für lau aus dem www hohlen.


Weil man nur sehr schlecht eingeschaltet die Benutzer die das ganze Hochladen herran kommt, werden die Filesharing Plattformen auf Korn genommen und sollen für die Urheberrechtsverletzung  nun zahlen.

Ich gehe mal davon aus das RapidShare nur die Spitze des Eisberges ist und die GEMA auch gegen ungleich Filesharing Plattformen vorgehen wird.  Denn es geht jawoll gegen nicht geradewegs bisschen Geld in dieser Hinsicht. Ich könnte mich auch nett darstellen das man Benutzer die z. B. oberhalb Dropbox oder auch Google Drive Urheberrechtliche geschütze Sachen verbreiten herranziehen wird denn hier ist es diät den Bereitsteller herraus zufinden.

Es wird zwar noch beliebig bisschen dauern bis es so fern ist und man die Auswirkung dieses Urteils korrekt zu spühren bekommt denn die GEMA muß gegen jeder Filesharing Plattform vorgehn, klagen oder wie auch immer, es sei denn das die Betreiber hinein Vorfeld Urheberrechtlich geschützte Inhalte sperren.

Das dieses Urteil weitreichende folgen haben wird sollte jedem hell sein denn mit diesem Urteil kann nun auch gegen die Betreiber wie z.B. die Plattform UseNEXT vorgegangen werden. Denn nun werden die Betreiber aufs Korn genommen und so kann man auch gegen diese Plattform vorgehn. Ich bin gespannd wann die Rückstand die Musik und Film Industrie nachziehen wird.
 
Tja  und die Politiker begehren nun auch noch das dem entsprechende Gesetz hinsichtlich des Gerichtsurteil endern, wenn man den aussagen die Medien glauben kann, und was das heist weis wohl jeder.

Also in dem Sinne: So lange es noch geht Saugt was das materiell hält.

  

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